Zahlreiche Vorhaben sind aufgrund ihrer Art (Emission von Schadstoffen wie Müllverbrennungsanlagen), ihres Umfangs (Platzbedarf,
Veränderung von Boden oder Vegetation wie z.B. bei Deichvorhaben) oder ihres Standortes (z.B. größere Straße in Siedlungsnähe) UVP-pflichtig oder es muss in einer Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorstudie) geprüft werden, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beschreibt und bewertet die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter
Die UVS umfasst somit eine ausführliche Darstellung der Umweltauswirkungen einer Planung und entwickelt darüber hinaus Maßnahmen, mit denen erheblich negative Umweltauswirkungen verringert oder vermieden werden können. Dazu gehört auch eine Variantenanalyse, bei der nach Abwägung aller Faktoren die
umweltschonendste Standort- und Ausführungsvariante vorgeschlagen wird.
In dem ebenfalls zu den Planunterlagen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zählenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wird dargestellt und festgelegt, wie die unvermeidbaren negativen Umweltauswirkungen ausgeglichen werden (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz).
|